Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für den CF Group B2B-Onlineshop · Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen CF Pool & Chemie AG und Unternehmern im Sinne eines B2B-Geschäfts (nachfolgend «Besteller»).
1.2 Die AGB gelten für alle Bestellungen über den Onlineshop, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail sowie für sämtliche Lieferungen und Leistungen.
1.3 Mit der Bestellung erkennt der Besteller diese AGB verbindlich an.
1.4 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, der Lieferant stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
1.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
2.2 Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Besteller eine Bestellung absendet und diese vom Lieferanten bestätigt oder ausgeführt wird.
2.3 Der Lieferant ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Eine automatische Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
3. Preise und Nebenkosten
3.1 Alle Preise verstehen sich netto (zzgl. gesetzlicher MwSt.), ab Lager des Lieferanten, ohne Verpackung und Versand.
3.2 Versand-, Transport- und Versicherungskosten werden separat berechnet.
3.3 Der Lieferant behält sich Preisänderungen vor, insbesondere bei:
- erheblichen Kostensteigerungen (Material, Löhne)
- technischen Änderungen
- falschen Preisangaben im Shop
3.4 Offensichtliche Fehler (z. B. falsche Preise oder Produktangaben) berechtigen den Lieferant zur Anfechtung des Vertrags.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto zu bezahlen.
4.2 Der Lieferant kann je nach Bonität folgende Zahlungsarten anbieten oder einschränken:
- Rechnung
- Kreditkarte
- TWINT
4.3 Bei Zahlungsverzug gerät der Besteller automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % p.a.
4.4 Der Lieferant behält sich vor, Lieferungen auszusetzen, Kundenkonten zu sperren oder nur noch Vorauskasse zu verlangen.
4.5 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Der Besteller verpflichtet sich, alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz dieses Eigentums zu unterstützen.
6. Lieferung und Lieferfristen
6.1 Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
6.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs (z. B. Lieferengpässe, Transportprobleme) verlängern die Lieferfrist entsprechend.
6.3 Teillieferungen sind zulässig.
6.4 Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
7. Versand und Gefahrenübergang
7.1 Der Versand erfolgt auf Risiko des Bestellers.
7.2 Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Besteller über.
7.3 Versicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers.
8. Prüfpflicht und Mängelrüge
8.1 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
8.2 Mängel sind innerhalb von 7 Arbeitstagen schriftlich zu melden.
8.3 Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
9. Gewährleistung (B2B)
9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt:
- 24 Monate für Produkte
- 3 Monate für Verschleissteile
9.2 Der Lieferant leistet Gewähr nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.3 Weitere Ansprüche (Minderung, Rücktritt) bestehen nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung.
9.4 Keine Gewährleistung besteht bei:
- unsachgemässer Verwendung
- Verschleiss
- Eingriffen Dritter
- falscher Lagerung
9.5 Optische Mängel ohne Funktionseinschränkung gelten nicht als Gewährleistungsfall.
10. Haftung
10.1 Der Lieferant haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
10.2 Die Haftung für indirekte Schäden (Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, Folgeschäden) ist ausgeschlossen.
10.3 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
11. Haftung des Bestellers
Der Besteller ist verantwortlich für sachgerechte Verwendung und Weitergabe der Produkte sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Sicherheits- oder chemische Vorschriften). Im Schadensfall stellt der Besteller den Lieferanten von Ansprüchen Dritter frei.
12. Rücksendungen
12.1 Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Lieferanten.
12.2 Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Bestellers.
12.3 Die Ware muss originalverpackt, unbenutzt und mit vollständigen Unterlagen zurückgesendet werden.
12.4 Der Lieferant behält sich Abzüge oder Ablehnung vor.
13. Technische Unterlagen und Rechte
13.1 Alle Unterlagen, Zeichnungen und Daten bleiben Eigentum des Lieferanten.
13.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung nicht gestattet.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten (Lenzburg, Kanton Aargau).
14.2 Es gilt das Recht der Schweiz.